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Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Gemeinsam meistern.

Als von den Pflegekassen zugelassener Dienstleistungsanbieter, bieten wir Ihnen auf Wunsch, Betreuungs- und Entlastungsleistungen gem. § 45 b SGB XI an. Bei Verhinderung pflegender Angehöriger (bspw. bei Krankheit oder Urlaub) bieten wir Ihnen Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege gem. §39 SGB XI an, sowie in Kooperation mit anerkannten Pflegediensten grundpflegerische Tätigkeiten.

Pflege

Bezieher ambulanter Pflegeleistungen haben einen Anspruch auf unterstützende Leistungen und Entlastung im Alltag. Dies sind haushaltsnahe Dienstleistungen, Aufsichtsgewährung, Alltags- und Freizeitbegleitung.


Ziel der Hilfe ist es, dem Menschen mit Betreuungs- / Pflegebedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern sowie die Entlastung der zu betreuenden / pflegenden Angehörigen.


Ebenso wird durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und mehr Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht.


Die Dauer und Häufigkeit des Betreuungsangebotes richten sich nach dem Betreuungsbedarf in Absprache mit den Pflegenden und Pflegebedürftigen.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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