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Eingliederungs- und Teilhabeleistungen

Gemeinsam leben.

Auf Wunsch bieten wir Unterstützung und Begleitung im Rahmen der Eingliederungs- und Teilhabeleistungen zur "Teilhabe an Bildung" und zur "Sozialen Teilhabe" an.

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Wer erhält Eingliederungs- und Teilhabeleistungen?

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Leistungen zur Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder die von einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung bedroht sind.

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Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz seit dem 01.01.2021

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Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen wurde die Eingliederungshilfe, als neues Leistungsrecht, außerhalb des Fürsorgesystems der Sozialhilfe zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung fortentwickelt.

 

Die Regelungen der Eingliederungshilfe sind seit dem 01. Januar 2020 in Teil 2 SGB IX zusammengefasst und in vier Leistungsgruppen aufgestellt:

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  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

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Schulkinder

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten die aufgrund ihrer Beeinträchtigung notwendige Unterstützung in der Kita, in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium durch den Einsatz einer Assistenz und Begleitung. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind in § 112 SGB IX geregelt.

 

In der Schule verhelfen Schulbegleiter den Schülern beispielsweise, bei der Bewältigung des Schulalltags, im Unterricht, bei der Kommunikation, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten oder bei der Pausengestaltung, um das Angebot der Schule möglichst selbstbestimmt wahrzunehmen.

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Dabei lehren Schulbegleiter nicht, sondern begleiten die Schüler im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie sorgen dafür, dass Schüler lernen und dem Unterricht folgen können.

 

In der Umsetzung der Leistung gibt es unterschiedliche Unterstützungsmodelle. Je nach Bedarf und individueller Förder- und Hilfeplanung der Schüler wird unterschieden in eine Einzelassistenz, Tandembegleitung oder Poollösung (Flexibilität zwischen Einzelassistenz, Tandem- und Mehrfachbegleitung).

 

Bei einer Einzelassistenz erhält jeder Schüler mit Unterstützungsbedarf einen eigenen Schulbegleiter. Durch diese intensive Begleitung besteht die Gefahr, dass Schüler in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt werden und schlechter in die Klassengemeinschaft hineinfinden. Bei mehreren Schülern mit einem Förderbedarf in einer Klassengemeinschaft bedeutet dies zudem, dass der Anteil der Erwachsenen in einem Klassenraum steigt.

 

Innerhalb der Tandembegleitung wird in Vereinbarung und unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Schüler, eine Schulbegleitung für zwei Schüler eingesetzt.

 

Eine weitere Variante ist das sogenannte "Pooling" von Leistungen). Dabei stehen mehreren Schülern / einer Schule ein fester Pool an Schulbegleitern zur Verfügung. Dieses Konzept ermöglicht  mehr Flexibilität beim Einsatz von Schulbegleitung. Der Einsatz erfolgt im besten Fall ressourcen- und bedarfsorientiert, ohne den zu begleitenden Schülern durch zu viel Einzelarbeit oder durch eine wahrgenommene Sonderstellung, Eingliederung in den Schultag zu erschweren.

Malerei des jungen Mädchens

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe stellen die notwendige Unterstützung aufgrund von Beeinträchtigungen im sozialen Bereich sicher.

Beispielsweise die Unterstützung im Alltag, beim Wohnen und in der Freizeit, sowie heilpädagogische Leistungen zur Mobilität.

Der Einsatz erfolgt bedarfsorientiert und individuell im Hinblick auf die Hilfe zur Selbsthilfe.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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