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Kinder spielen Tauziehen

Teilhabe und Partizipation als Schutzmaßnahmen

Partizipatorisches Schutzkonzept

Wir haben ein internes Schutzkonzept entwickelt, das fest in unserer Einrichtung verankert ist und den Schutz von Schutzbefohlenen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit (drohender) Behinderung gewährleistet. Dieses Konzept erfüllt die Anforderungen des Teilhabestärkungsgesetzes, des Bundeskinderschutzgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Unser Schutzkonzept umfasst Grundsätze, Verhaltensregeln, präventive Maßnahmen sowie klare Verfahrensabläufe und Handlungspläne für den Umgang mit Gefahren- und Gewaltsituationen. Ein wichtiger Aspekt ist die aktive Einbindung der Schutzbefohlenen in Entscheidungsprozesse, da wir glauben, dass ihre Teilhabe untrennbar mit ihrem Schutz verbunden ist und ein entscheidendes Instrument zur Selbstbehauptung darstellt, insbesondere in Bezug auf ihre Belange, Gesundheit und Lebensplanung.

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Unser partizipatorisches Schutzkonzept beinhaltet:

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  • Berücksichtigung der vielfältigen Eigenschaften und Lebenskontexte der Schutzbefohlenen.

  • Ermächtigung von Schutzbefohlenen, sich aktiv gegen Gefahren zu stellen.

  • Einbindung in Entscheidungen, um ihre Fähigkeiten zu stärken und ihre Rechte zu wahren.

 

Partizipation ermöglicht es ihnen, ihre Stimme zu erheben und stärkt ihre Fähigkeiten zum Selbstschutz und zur Selbstbestimmung.

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Wir legen besonderen Wert darauf, dass alle Beteiligten, insbesondere die Schutzbefohlenen selbst, sowie ihre gesetzlichen Vertreter, aktiv am Evaluierungs- und Anpassungsprozess unseres Schutzkonzepts beteiligt sind.

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Für weitere Informationen zu unserem Schutzkonzept und Beteiligungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Christina Geyer
Kinderschutzfachkraft nach §8a SGB VIII
Kontakt

Tel.: 0203 - 518 535 98

Maßnahmen zur Umsetzung unserer Schutzverantwortung

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  • Respektvoller Beziehungsaufbau und vertrauensvoller Umgang: Unsere Priorität liegt auf einem vertrauensvollen und respektvollen Umgang, unter Berücksichtigung der individuellen Sichtweisen und Kompetenzen der Schutzbefohlenen.

  • Information und Aufklärung: Wir bieten umfassende Informationen zu Schutzthemen wie Kinderschutz, Kinderrechte und partizipative Ansätze, um ein fundiertes Verständnis in diesen Bereichen zu fördern.

  • Präventive Angebote und Maßnahmen: Unsere präventiven Maßnahmen umfassen die Implementierung von Verhaltenskodizes, Selbstverpflichtungserklärungen und Schulungen.

  • Etablierte Verfahrensabläufe und Schutzpläne: Transparente Verfahren und Handlungspläne kommen bei Verdachtsfällen und in grenzsensiblen Situationen zum Einsatz.

  • Beratung und Unterstützung: Unser Team steht für Fragen und Informationen rund um den Schutz von Schutzbefohlenen zur Verfügung. Unsere interne Kinderschutzfachkraft ist besonders für Anliegen bezüglich des Kinderschutzes, der Stärkung von Kinderrechten und der Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche da.

  • Partizipative Programme: Wir integrieren Schutzbefohlene aktiv in Entscheidungsprozesse und fördern ihre Mitwirkung an der Gestaltung unserer Schutzmaßnahmen.

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